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   BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88   

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https://dejure.org/1988,5984
BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88 (https://dejure.org/1988,5984)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 4 AZR 90/88 (https://dejure.org/1988,5984)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 (https://dejure.org/1988,5984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu Flugsicherheitsboot und zu Leitenden Maschinisten - Tariflücke bei fehlendem Bewährungsaufstieg - Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals der VergGr. Vb BAT - Seemännische und navigatorische Führung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeiten eines Angestellten regelmäßig als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (vgl. BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Das ist eine sachlich nachvollziehbare und mögliche Bewertung, die von den Gerichten nicht auf Zweckmäßigkeit oder etwa auf die Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben überprüft werden kann (BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Damit haben die Tarifvertragsparteien verbindlich festgelegt, daß alle Einzeltätigkeiten, die zu dieser Funktion gehören, rechtlich untrennbar und einheitlich zu bewerten sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -, AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 405/81

    Eingruppierung von Erstem Mitarbeiter - Abwicklung des gesamten Innendienstes -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Damit haben die Tarifvertragsparteien verbindlich festgelegt, daß alle Einzeltätigkeiten, die zu dieser Funktion gehören, rechtlich untrennbar und einheitlich zu bewerten sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -, AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Danach ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Danach ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Das nach dem Hauptantrag auf Feststellung der Erfüllung von Merkmalen einer tariflichen Fallgruppe gerichtete Klagebegehren ist zwar für sich allein unzulässig; nach dem gesamten Klagevorbringen kann die vorliegende Klage aber als eine der im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 -, AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Dies ist jedoch unschädlich, da es sich bei dem Arbeitsvorgang um einen von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen bestimmten Rechtsbegriff handelt und der Senat danach die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst bestimmen kann (BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Die niedrigere Eingruppierung des Klägers verstößt insoweit nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, an den auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind (BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, AP Nr. 16 zu § 23 a BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 140/89

    Eingruppierung: Schiffsführer

    Damit haben die Tarifvertragsparteien verbindlich festgelegt, daß alle Einzeltätigkeiten, die zu dieser Funktion gehören, rechtlich untrennbar und einheitlich zu bewerten sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 - AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    So hat auch der Senat im Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) als Voraussetzung dieses speziellen Tätigkeitsmerkmals der Anlage 1 a zum BAT nur das Patent AK und die Führung eines Schiffes der Schiffsraumklasse 5 angesehen.

  • BAG, 14.10.1993 - 6 AZR 221/92

    Anordnung der Anwesenheit an Bord - Verlassen eines Schiffes bei Nichtanordnung

    An den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sind die Tarifvertragsparteien wie der staatliche Gesetzgeber gebunden (vgl. BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28 zu § 622 BGB; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - nicht veröffentlicht; Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 193/91 - AP Nr. 1 zu TVAL II Anhang D, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen und vom 17. Dezember 1992 - 6 AZR 91/92 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 e II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91

    Meisterzuschlag - unterstellter Angestellter.

    Einen Zwang, einen Vorgesetzten höher einzugruppieren als einen untergebenen Mitarbeiter, gibt es nicht, wenn auch in der Praxis Vorgesetzte in der Regel höher eingruppiert sind (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 90/88 - nicht veröffentlicht).
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